
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) könnte ab Januar 2024 weniger finanzielle Unterstützung für Wärmepumpen bieten. Wir raten Fachhandwerkern und Verbrauchern deshalb, bereits jetzt die individuelle Fallkonstellation genau zu prüfen und gegebenenfalls noch einen Antrag nach dem bestehenden Förderregime zu stellen.
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelung haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst. Das Gesetz schreibt vor, dass beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt wird. Eine sichere Option ist hierbei die Einhaltung von 65 Prozent an erneuerbaren Energien.
Die Anwendung des GEG hängt allerdings davon ab, ob die Wärmeplanung in der Gemeinde abgeschlossen ist. Unabhängig vom Vorliegen eines kommunalen Wärmeplanes gibt es folgende Erfüllungsoptionen für 65 Prozent erneuerbare Energien für Neubauten und Bestandsgebäude:
- Wärmenetzanschluss
- Wärmepumpe
- Gasförmige/flüssige Biomasse
- Wärmepumpe Hybridsystem
- Solarthermie Hybridsystem
- Stromdirektheizung
Auch in Zukunft dürfen unter bestimmten Voraussetzungen noch Gas- und Ölheizungen installiert werden. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten: Gas- und Ölheizungen, die ab dem 01.01.2024 bis zum Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans installiert werden, müssen noch nicht die 65 % an erneuerbaren Energien erfüllen. Stattdessen müssen sie langfristig mit einem steigenden Anteil Biomasse (Biomethan oder Bioöl), grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden. Liegt bereits ein Wärmeplan der Kommune vor, kann übergangsweise ein Gaskessel eingebaut werden.
Voraussetzung ist ein Vertragsschluss zum Anschluss des Gebäudes an ein geplantes Wärmenetz innerhalb von höchstens zehn Jahren. Es lohnt sich also – wenn möglich – in jedem Fall, auf eine Wärmepumpe umzurüsten, da damit automatisch alle Anforderungen des GEGs erfüllt sind, obgleich eine kommunale Wärmeplanung vorliegt oder nicht.
Förderung
Auch die Wärmepumpen-Förderung soll im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" weitergeführt werden, in dessen Rahmen alle erneuerbaren Heizungssysteme gefördert werden. Hier sollen nach den Plänen des Bundestagsauschusses für Klimaschutz und Energie der Grundfördersatz und die Boni angehoben werden, auf 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent "Geschwindigkeitsbonus" und 30 Prozent einkommensabhängigen Bonus.
Aber aufgepasst: Die insgesamt förderfähigen Investitionskosten sollen jedoch von 60.000 € auf 30.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt werden! Daher wird in den meisten Fällen der prozentuale Wert der Förderung zwar höher sein als beim aktuellen Stand, in absoluten Zahlen bzw. in Euros wird der Förderbetrag aber tatsächlich weniger sein! Aus diesem Grund empfehlen wir Fachhandwerkern und Verbrauchern, bereits jetzt sorgfältig ihre individuellen Projekte zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag gemäß den aktuellen Förderbestimmungen zu stellen.

Fazit:
- Alte Heizungen in Bestandsgebäuden sollten dringend dahingehend geprüft werden, ob ein Tausch auf eine Wärmepumpe möglich ist.
- Wärmepumpen sparen laut einer Studie der WWF ca. 400 Euro an Energiekosten im Vergleich zur Gasheizung ein.
- Der Förderantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, da die neuen Förderbeträge ab 2024 voraussichtlich geringer ausfallen werden