Seit dem 1. Oktober fördert die KfW den Bau günstiger, flächeneffizienter und klimafreundlicher Wohnungen im Niedrigpreissegment. Investoren können bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit beantragen, wobei der Zinssatz durch Mittel der Bundesregierung gesenkt wird. Geförderte Gebäude müssen den Effizienzhausstandard 55 erfüllen und bestimmte Anforderungen zur Flächennutzung und Kostenbegrenzung einhalten. Die Einhaltung der Standards wird von Experten geprüft. Zudem sollen auch Nichtwohngebäude und Kommunen von der Beförderung profitieren.
Einführung der Förderung für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment
Seit dem 1. Oktober fördert die KfW den Bau klimafreundlicher und preisgünstiger Wohnungen im Niedrigpreissegment. Ziel ist es, flächeneffiziente und umweltfreundliche Wohnräume zu schaffen. Investoren können die Förderung für den Bau oder Kauf entsprechender Neubauten beantragen. Die Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2025 und umfasst zinsvergünstigte Kredite.
Voraussetzungen für die Förderung
Geförderte Wohngebäude müssen den Effizienzhausstandard 55 erfüllen, eine optimierte Wohnflächennutzung aufweisen und bestimmte Kostenbegrenzungen einhalten, um hohe Bau- und Folgekosten zu vermeiden. Zudem müssen die Gebäude so konzipiert sein, dass sie sowohl nachhaltig als auch wirtschaftlich effizient sind, um langfristig erschwinglichen Wohnraum zu bieten. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Bauprojekte nicht nur umweltfreundlich, sondern auch finanziell tragbar für die Bewohner bleiben.
Überprüfung durch Experten
Sachverständige müssen die Einhaltung der geforderten Standards bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Förderung und muss sowohl bei der Antragstellung als auch nach Abschluss des Bauvorhabens vorgelegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die geförderten Bauprojekte tatsächlich die vorgeschriebenen Energie- und Effizienzvorgaben erfüllen.
Kreditbedingungen und Antragstellung
Kunden beantragen die Darlehen über ihre Hausbank, wobei bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Die Laufzeiten können zwischen 4 und 35 Jahren gewählt werden, mit einem für 10 Jahre festgeschriebenen Zinssatz. Antragsberechtigt sind Investoren, Ersterwerber und verschiedene Institutionen. Das Bauprojekt muss innerhalb von 36 Monaten nach Vollauszahlung abgeschlossen werden.
Förderung für Nichtwohngebäude und Kommunen
Auch Nichtwohngebäude sind förderfähig, was die Möglichkeit erweitert, nachhaltige Bauprojekte in verschiedenen Bereichen wie Gewerbe, Bildung und Gesundheitswesen zu unterstützen. Kommunen können direkt bei der KfW Zuschüsse beantragen, um beispielsweise öffentliche Gebäude zu sanieren oder neue Einrichtungen zu errichten, die den klimafreundlichen Standards entsprechen. Weitere Details sind abrufbar unter www.kfw.de/596 oder www.kfw.de/498.
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