Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern sind seit Februar 2024 antragsberechtigt.
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab Juni 2024
- Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern voraussichtlich ab September 2024
Was wird gefördert?
- Unter anderem der Kauf und die Installation einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe
- Die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
Voraussetzungen:
- Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
- Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
- Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden.
Wie funktioniert's?
1. Endkunde/Privatperson beauftragt Experten
Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz oder eines Fachunternehmens, der Ihnen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer.
Experten für Energieeffizienz finden
Zugang und Registrierung für Fachunternehmen
2. Leistungsvertrag abschließen
Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Antragsteller (Endkunde/ Privatperson) mit einem Fachunternehmen mit auflösender Bedingung. Darin ist mit dem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten.
Musterformulierung aufschiebende Bedingung
3. Registrieren und Zuschuss beantragen
Antragstellende müssen sich im Kundenportal der KfW registrieren und den Zuschussantrag des Experten oder des Fachuntermehmens hochladen
Meine KfW Portal | Einstiegsseite | KfW
4. Vorhaben umsetzen
Die KfW wird sehr zeitnah die Förderzusagen bestätigen und ab dann kann auch direkt mit dem Vorhaben begonnen werden. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, wird Ihnen der Experte für Energieeffizienz oder das Fachunternehmen eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung ausstellen (BnD).
5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Ab September 2024 können vom Antragsteller die Nachweise eingereicht werden. Alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten, sowie die Bestätigung der Durchführung können nun hochgeladen werden. Im Anschluss daran wird der Zuschuss ausbezahlt.