Neue Förderung für Wärmepumpen seit 01.01.2024

09.01.2024 / 7 Minuten / Trends  ·  Nachhaltigkeit  ·  Tipps

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern sind seit Februar 2024 antragsberechtigt.
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab Juni 2024
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern voraussichtlich ab September 2024

 

 

Was wird gefördert?

  • Unter anderem der Kauf und die Installation einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe
  • Die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz

 

 

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um ein bestehendes Wohn­gebäude, dessen Bau­antrag beziehungs­weise Bau­anzeige zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
  • Der Einbau der Heizungs­anlage ist mit einer Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden.

 

 

Wie funktioniert's?


1. Endkunde/Privatperson beauftragt Experten


Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz oder eines Fach­unter­nehmens, der Ihnen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fach­unter­nehmer­innen und Fach­unter­nehmer.

 

Experten für Energieeffizienz finden

 

Zugang und Registrierung für Fachunternehmen

 

 

2. Leistungsvertrag abschließen


Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Antragsteller (Endkunde/ Privatperson) mit einem Fachunternehmen mit auflösender Bedingung. Darin ist mit dem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten.

 

Musterformulierung aufschiebende Bedingung

 

 

3. Registrieren und Zuschuss beantragen


Antragstellende müssen sich im Kundenportal der KfW registrieren und den Zuschussantrag des Experten oder des Fachuntermehmens hochladen

 

Meine KfW Portal | Einstiegsseite | KfW

 

 

4. Vorhaben umsetzen


Die KfW wird sehr zeitnah die Förderzusagen bestätigen und ab dann kann auch direkt mit dem Vorhaben begonnen werden. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, wird Ihnen der Experte für Energieeffizienz oder das Fachunternehmen eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung ausstellen (BnD).

 

 

5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten


Ab September 2024 können vom Antragsteller die Nachweise eingereicht werden. Alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten, sowie die Bestätigung der Durchführung können nun hochgeladen werden. Im Anschluss daran wird der Zuschuss ausbezahlt.