Damit entfällt die Klasse F für diese Geräte komplett. Bereits in Verkehr gebrachte Geräte dürfen weiter abverkauft werden.
Seit 1. März 2021 ist für die genannten Geräte bereits die Energieeffizienzklasse G vom Verbot des Inverkehrbringens betroffen. Darüber hinaus gelten ebenfalls seit 2021 Vorgaben zur Verfügbarkeit und Bereitstellung bestimmter Ersatzteile, deren Lieferung und zur Reparierbarkeit mit handelsüblichem Werkzeug.
Der Trend geht in die richtige Richtung
Während im Zeitraum Januar bis November 2023 in der EU nahezu ausschließlich Waschmaschinen der Klassen A bis E verkauft wurden (97 Prozent), lagen im gleichen Zeitraum noch 9 Prozent der verkauften Geschirrspüler und 45 Prozent der Kühlgeräte in der Geräteklasse F. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg 2023 zugleich der Anteil der verkauften Geräte in den Klassen A bis C stetig an: bei Geschirrspülern um 25 Prozent gegenüber 16 Prozent (2022), bei Kühlgeräten um 17 Prozent gegenüber 11 Prozent (2022). (Quelle: GfK an NIQ company).
Der nächste Stichtag ist der 1. Juli 2025. Ab diesem Datum gilt ein neues Label für Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner. Hier gibt es aktuell noch die bei anderen Haushaltsgeräten abgeschafften Plusklassen, die dann auch bei Trocknern wegfallen werden. Dann gilt auch hier die Effizienzskala von A bis G. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit dem neuen Label im Internet und im Handel angezeigt werden.
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