Im Zuge der BEG-Reform wurden die Förderbedingungen neu ausgerichtet: Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) unterstützt keine neuen Anträge für Innenbeleuchtungssysteme mehr. Fördermittel wurden in anderen Bereichen priorisiert. Was das für Ihr Projektgeschäft bedeutet – und warum sich smarte Lichtlösungen dennoch rechnen – erfahren Sie hier.
Was ändert sich für Ihr Projektgeschäft?
Die Kriterien, die gute Beleuchtungslösungen auszeichnen, bleiben dieselben – und werden durch neue regulatorische Anforderungen sogar wichtiger:
- Wirtschaftlichkeit – Amortisation über niedrige Betriebskosten
- Lichtqualität – Wohlbefinden, Produktivität und Normkonformität
- Energieeffizienz – Messbar, dokumentierbar, zukunftssicher
- Nachhaltigkeit – Zukunftssichere Lichtsysteme mit austauschbaren Komponenten
Zukunftsfähige Lichtsysteme: Lichtmanagement als Schlüssel
Moderne Beleuchtungsanlagen mit integriertem Lichtmanagementsystem ermöglichen einen energieeffizienten Betrieb – unabhängig von Förderprogrammen. Bedarfsgerechte Steuerung, Präsenzerfassung und Tageslichtsensorik senken den Energieverbrauch spürbar und schaffen eine belastbare Basis für Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Neues EU-Recht: EPBD stellt neue Anforderungen an Beleuchtungsanlagen
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) macht deutlich, wohin die Reise geht: Beleuchtungsanlagen müssen künftig in ein Gebäude-Energiemanagementsystem (BEMS) integrierbar sein. Wer heute auf intelligente, systemoffene Lichttechnik setzt, investiert nicht nur in Effizienz – sondern in die regulatorische Zukunftssicherheit seiner Anlage.
Wie wir Sie unterstützen
Wir unterstützen Sie dabei, Beleuchtungsprojekte auch ohne BEG-Förderung wirtschaftlich und normkonform zu planen – mit Lösungen, die heute installiert werden können und morgen EPBD-konform sind.
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Ihr Alexander Bürkle-Team