Anwendungshilfe für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

12.12.2023 / 4 Minuten / Tipps

Um hier vorzusorgen, bestimmte die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende 2023 mit dem „Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz“ (EnWG), dass seit 1. Januar 2024 installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) aus dem Netz heraus steuerbar sein müssen. Betroffen sind alle Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen.

 

Während die Netzbetreiber bis Ende 2028 Zeit haben, das „netzorientierte Steuern“ umzusetzen, hatte die Entscheidung der BNetzA für Betriebe der E-Handwerke und deren Kunden unmittelbare Auswirkungen. Denn die Betreiber einer SteuVE, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurde, müssen kundenseitig die notwendigen Voraussetzungen für das „netzorientierte Steuern“ schaffen.

 

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hatte vor Inkrafttreten von Paragraph 14a EnWG erreicht, dass empfindliche Vertragsstrafen gestrichen wurden, die einem SteuVE-Betreiber im Falle einer nicht funktionierenden Steuerbarkeit seiner Anlage gedroht hätten. Darüber hinaus hatte sich der Verband dafür eingesetzt, dass die Netzbetreiber nur bis zum Netzübergabepunkt Zugriff haben, so dass Kunden die Energieflüsse im Haus individuell steuern können, etwa über ein Energiemanagementsystem.

 

Seit Inkrafttreten von Paragraph 14a EnWG waren viele Fragen unbeantwortet geblieben. Dazu zählte die Frage, inwieweit bereits bestehende Energiemanagementsysteme eingebunden werden oder ob in der Vergangenheit installierte SteuVE in das System des „netzorientierten Steuerns“ wechseln können und somit von einem Rabatt bei den Netzentgelten profitieren. Antworten bietet nun der ZVEH mit einer Anwendungshilfe.

 

Die Anwendungshilfe beantwortet Fragen wie „was passiert bei Installation mehrerer Geräte“ oder „was passiert bei einer Kombination neuer und alter Geräte?“. Darüber hinaus enthält die Anwendungshilfe eine Übersicht über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten, eine beispielhafte Kostenrechnung für die Teilnahme an Paragraph 14a EnWG sowie Empfehlungen für die E-Handwerke.

 

Die Anwendungshilfe ist abrufbar unter www.zveh.de/SteuVE

 

Fotonachweis: ArGe Medien im ZVEH