Ab dem 1. Januar 2024 müssen Wärmepumpen und Co. steuerbar sein

08.12.2023 / 7 Minuten / Tipps

Dies ermöglicht es den Netzbetreibern, die Leistung dieser Systeme zu reduzieren, um Überlastungen in den Verteilernetzen zu vermeiden. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat die Konsequenzen dieser Maßnahme zusammengefasst.

 

Mit der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Batteriespeichern steigt die Belastung der Verteilernetze. Um Überlastungen zu verhindern, können Netzbetreiber bereits jetzt die Leistung dieser Systeme drosseln. Die Steuerung erfolgt derzeit analog, beispielsweise über Zeitschaltuhren oder Rundsteuerempfänger. In Wohngebäuden erfolgt die Steuerung der Anlagen jedoch meist auf freiwilliger Basis, wobei die Anlagenbetreiber im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt erhalten.

 

 

Netzorientiertes Steuern als neuer Ansatz


Die Bundesnetzagentur hat mit dem "Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz" am 27. November 2023 festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2024 installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen aus dem Netz steuerbar sein müssen. Dies betrifft alle Wärmepumpen, nicht öffentlichen Wallboxen, Klimageräte oder Batteriespeicher mit einer Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW. Das bisher präventive Steuern wird nach und nach durch ein "netzorientiertes Steuern" abgelöst, bei dem die Steuerung über ein Smart Meter Gateway erfolgt.

 

 

ZVEH erreicht Änderungen für Betriebe und Kunden


Der ZVEH hat sich intensiv in die Konsultationsrunden zum Festlegungsverfahren eingebracht und erreicht, dass empfindliche Vertragsstrafen gestrichen wurden, die Betreibern im Falle einer nicht funktionierenden Steuerbarkeit auferlegt werden sollten. Die BNetzA betont auf Drängen des ZVEH, dass Netzbetreiber den Anschluss einer SteuVE ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich nicht mehr mit dem Argument der drohenden Netzüberlastung ablehnen können.

 

 

Vorteile eines Energiemanagementsystems


Beim "netzorientierten Steuern" wird die Anlage nicht vollständig heruntergeregelt, sondern nur "gedimmt", sodass ein Mindestnetzbezug von 4,2 kW gewährleistet bleibt. Der Betreiber kann wählen, ob er dem Netzbetreiber den Zugriff auf die Verbrauchseinrichtungen überlässt oder ein Energiemanagementsystem einsetzt. Letzteres ermöglicht eine individuelle Verteilung der Energie nach den Wünschen des Betreibers. Der ZVEH setzte sich dafür ein, dass Kunden die Energieflüsse im Haus steuern können, und dass Netzbetreiber nur bis zum Netzübergangspunkt Zugriff haben.

 

 

Unmittelbare Auswirkungen ab dem 1. Januar 2024


Die Netzbetreiber haben bis Ende 2028 Zeit, das "netzorientierte Steuern" umzusetzen. Die Entscheidung der BNetzA hat jedoch unmittelbare Auswirkungen für das E-Handwerk und seine Kunden ab dem 1. Januar 2024. Betreiber einer ab diesem Datum installierten SteuVE müssen die notwendigen Voraussetzungen für das "netzorientierte Steuern" schaffen, indem sie beispielsweise die Installation eines Smart Meters und die sonstige für das Verfahren benötigte Technik in Auftrag geben. Als Ausgleich erhalten sie reduzierte Netzentgelte, wobei verschiedene Modelle zur Auswahl stehen. Im Gegensatz zu bisher ist dafür kein separater Zähler pro SteuVE mehr erforderlich, da auch pauschale Kompensationen möglich sind.

 

 

Viele Fragen zur Ausgestaltung


Die Ausgestaltung muss im Einzelfall entschieden werden. Bereits installierte SteuVE können in das "netzorientierte Steuern"-System wechseln und von Rabatten bei den Netzentgelten profitieren. Es bleibt jedoch fraglich, inwieweit bestehende Energiemanagementsysteme eingebunden werden können. Betriebe der E-Handwerke sollten daher frühzeitig das Vorgehen mit dem zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber abstimmen. Im Zuge des Smart-Meter-Rollouts werden ab 2025 ohnehin alle Messstellen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 6.000 kWh sowie alle Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ab 7 kWp sukzessive mit Smart Metern ausgestattet. Um Fragen zu den Regelungen rund um das "netzorientierte Steuern" zu klären, wird der ZVEH in naher Zukunft zusammen mit dem BDEW einen Leitfaden entwickeln. (Quelle: ZVEH)