Safety Maschinenverordnung

19.08.2025 / 3 Minuten / Tipps

Michael Oesterle ist bei Alexander Bürkle smart industries für Maschinensicherheit zuständig, besitzt eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Safety und unterstützt Unternehmen durch Dokumentation, Beratung und Schulungen.

 

 

Herr Oesterle, welche Fragen haben Ihre Kunden zur EU-Maschinenverordnung?

 

Michael Oesterle: „Für unsere Kunden besteht eine Unsicherheit, was alles an Änderungen auf sie zukommt. Erst einmal bringt die neue EU-Maschinenverordnung gar nicht so viele Neuerungen. Viele haben aber nicht die Zeit, sich alles anzulesen, und suchen Unterstützung von Experten.“

 

 

Können Sie ein Beispiel nennen?

 

Michael Oesterle: „In produzierenden Betrieben werden Maschinen oft erweitert und umgebaut. Sie wachsen nach und nach, so wie es in der Produktion benötigt wird. Auch wenn die ursprüngliche Maschine oder einzelne Baugruppen geprüft sind, müssen Erweiterungen und auch das Gesamtsystem nach den gültigen Normen bewertet und entsprechend zertifiziert werden. In größeren Betrieben gibt es meist Sicherheitsbeauftragte, die das überwachen, aber gerade Startups oder kleinere Betriebe konzentrieren sich in erster Linie auf die Herstellung und Produktion. Ihnen fehlt manchmal der kontinuierliche Blick auf die Maschinensicherheit. Hier setzen wir mit unserer Beratung an.“

 

 

Haben Sie einen Leitsatz oder gibt es etwas, das Sie in fast jedem Kundengespräch zur Maschinensicherheit wiederholen?

 

Michael Oesterle: „Maschinensicherheit ist eine Investition in die Rechtssicherheit.“ Ich höre oft Vergleiche wie: „Man muss halt aufpassen, dass man nicht den Finger in die Maschine hält; ich könnte mir ja auch die Finger in der Autotür einklemmen“. Für Maschinensysteme ist dieser Vergleich schlicht falsch. Der Maschinenbetreiber trägt die Verantwortung und darf es nicht dem Maschinenbediener überlassen, ob er sicher arbeitet oder nicht. Wir können da nicht vom gesunden Menschenverstand ausgehen. Dabei gibt es immer auch eine emotionale Seite. Für Maschinenbetreiber ist es ein gutes Gefühl, zu wissen: „Ich habe mein Bestes dafür gegeben, dass meine Mitarbeiter sicher arbeiten können.“

 

 

Ist Maschinensicherheit etwas, das oft vor sich hergeschoben wird?

 

Michael Oesterle: „Schutzmaßnahmen wirken anfangs oft umständlich. Zum Beispiel verschließen wir Maschinenöffnungen, damit niemand bei laufendem Betrieb von außen eingreifen kann. Dann müssen Mitarbeiter die Maschine erst ausschalten, bevor sie die Türe öffnen und nachsehen können, warum ein bestimmter Prozess unterbrochen wurde oder die Maschine nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die EU-Maschinenverordnung ist aber eine überfällige Anpassung, um die technologischen Entwicklungen der letzten dreißig Jahre zu berücksichtigen.“

 

 

Was ist neu durch die EU- Maschinenverordnung (MVO)?

 

Michael Oesterle: „Neu ist, dass die MVO Gesetzescharakter hat und in jedem Land der EU ab dem Stichtag sofort rechtsverbindlich ist. Sicherheits-Software fällt zukünftig zu den ‚zugehörigen Produkten‘. Auch die Themen ‚wesentliche Veränderung von Maschinen‘, ‚künstliche Intelligenz‘ und ‚Industrial Security‘ werden behandelt. Für Maschinen mit höherem Risiko muss in Zukunft immer eine ‚benannte Stelle‘ hinzugezogen werden. Sprach gebräuchlich spricht man hier von ‚Hoch-Risiko-Maschinen‘.“

 

 

Was ist das Spannendste am Job?

 

Michael Oesterle: „Sicherheitslücken zu finden und zu schließen. Dabei Lösungen zu entwickeln, die sowohl sicher als auch praxisnah sind, ist eine Herausforderung. Es geht darum, ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit, Produktion und Wirtschaftlichkeit zu finden. Wichtig ist, die Maßnahmen so zu gestalten, dass sie von den Bedienern akzeptiert werden. Nur so können Sicherheit und Effizienz gleichzeitig gewährleistet werden.“